Zum Betrieb dieses Geräts wird ein Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (Starkstromanschluss) benötigt. Bei Geräten mit mehr als 12kW Nennleistung muss die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers vorliegen bzw. vor Erstinstallation eingeholt werden.
Das Gerät darf nur nach Zustimmung des Netzbetreibers von diesem selbst oder einem Installationsunternehmen installiert werden, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Achtung! Der Anschluss und die Installation eines mit Starkstrom (Drei-Phasen-Wechselstrom) betriebenen Geräts bedarf der Zustimmung des Netzbetreibers; außerdem darf dies nur durch den Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden.
Achtung! Bei einem nicht steckerfertigen Gerät dürfen Anschluss und Installation nur von einem Fachmann (z.B. Elektriker) durchgeführt werden.
Zum Betrieb dieses Geräts wird ein Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (Starkstromanschluss) benötigt. Bei Geräten mit mehr als 12kW Nennleistung muss die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers vorliegen bzw. vor Erstinstallation eingeholt werden.
Das Gerät darf nur nach Zustimmung des Netzbetreibers von diesem selbst oder einem Installationsunternehmen installiert werden, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Achtung! Der Anschluss und die Installation eines mit Starkstrom (Drei-Phasen-Wechselstrom) betriebenen Geräts bedarf der Zustimmung des Netzbetreibers; außerdem darf dies nur durch den Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden.
Achtung! Bei einem nicht steckerfertigen Gerät dürfen Anschluss und Installation nur von einem Fachmann (z.B. Elektriker) durchgeführt werden.